Stabsperrholz / Stäbchensperrholz
Als Sperrholz bezeichnet man Holzwerkstoffplatten aus mindestens drei Furnierlangen, deren Faserrichtungen um 90° gegeneinander verleimt sind. Durch das kreuzweise Anordnen der Faserebenen sperren sich die unterschiedlichen Lagen in ihrem Bewegungsverhalten gegenseitig ab. Ergebnis: Die Quell-/Schwindneigung insgesamt wird reduziert, die richtungsabhängige Formänderung ist weitgehend ausgeglichen.
Die Eigenschaften und Einsatzgebiete werden durch Holzqualtäten, Aufbau, Verleimung und Holzarten bestimmt. Man unterscheidet im Wesentlichen diese Typen:
→ Beim Furniersperrholz sind die einzelnen Lagen abwechselnd im Faserverlauf um 90° gedreht.
→ Beim Schichtholz weist der Faserverlauf der Furniere hingegen in die gleiche Richtung (bzw. sind max. 15 % gekreuzte Lagen zulässig).
→ In die Gattung der Tischlerplatten fallen Elemente, die zwischen zwei Deckenlagen einer Mittellage aus Nadelholzstäbchen (Stabsperrholz) oder senkrecht verleimten Schälfurnierlagen (Stäbchensperrholz) einschließen.
→ Als Multiplexplatten werden Sperrholzplatten bezeichnet, die aus mindestens 5 gleich starken Furnierlagen (Mittellagen) bestehen.
Sperrholz lässt sich unter Druck und Hitze in Presswerkzeugen 2- oder 3 dimensional verformen. Man spricht dann von Formsperrholz bzw. Formschichtholz.
Befilmte Sperrholzplatten (Filmsperrholz) besitzen eine höhere Resistenz gegen Abrieb, Feuchtigkeit, Chemikalien, Insekten- und Pilzbefall. Der phenolharzimprägnierte Film wird unter hohem Druck und hoher Temperatur auf beide Seiten der Plate gepresst. Die Überfläche ist glatt, hygienisch und leicht zu reinigen. Siebdruckplatten mit strukturierter Befilmung verfügen zusätzlich über eine Antirutschstruktur. Typische Einsatzgebiete sind der Betonschalungsbau sowie der LKW- und Anhängerbau, hier vor allem als Bodenplatten.